BSAG Geschäftsbericht 2021
lung und Anpassungen des öffentlichen Dienst- leistungsvertrags ergeben könnten, analysiert und überwacht die BSAG auch stetig die vollständige Vertragserfüllung. Hierzu existiert zur Steuerung der Risiken ein Risikomanagementsystem, das unmittelbar aus den gesetzlichen Anforderungen abgeleitet ist. Bestandsgefährdende Risiken werden frühzeitig erfasst und an den Vorstand berichtet, um im Bedarfsfall entsprechend schnell Gegenmaßnah- men einleiten zu können. Das Risikomanagement- system ist in einem Risikohandbuch beschrieben, in dem der Umgang mit Risiken definiert ist. Im Zuge der stetigen Weiterentwicklung der Corporate Governance wurden das Risikomanagementsystem sowie das Risikohandbuch analysiert und vollstän- dig überarbeitet. Mit Beginn der Corona-Pandemie wurde das Risikomanagement der Krisensituation angepasst und es erfolgt eine umfassende Risiko berichterstattung an die Anteilseigner auf Seiten der Freien Hansestadt Bremen. Risiken Die Risikoposition der BSAG wird im Wesent lichen von den Vergaberisiken bestimmt. Nach der Unterzeichnung des neuen ÖDLA 2019 bis 2041 am 27. Juni 2018 durch die Gremien der FHB und des ZVBN hat sich dieses Risiko allerdings deutlich reduziert. Eine über das Berichtsjahr hinaus andauernde Veränderung der Risikopositionen stellt die Aus- breitung des sogenannten COVID-19-Virus dar. Hier besteht aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen eine hohe Unsicherheit für die Prognose möglicher negativer Folgen. Es besteht jedoch ein hohes Risiko, dass Abwehr- bzw. Eindämmungsmaßnahmen im Zuge einer erneu- ten pandemischen Entwicklung zu betrieblichen Einschränkungen sowie Nachfrageeinbrüchen und, daraus resultierend, erheblichen Einnahme- verlusten führen. Eine zusätzliche Veränderung der Risikopositionen ist auf den Kriegsausbruch in der Ukraine und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Auswir- kungen zurückzuführen. Neben dem deutlichen Anstieg der Energie- und Baupreise sind negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit bei Energie, Rohstoffen oder Ersatzteilen nicht auszu- schließen. Des Weiteren warnt das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik im Zuge der kriegerischen Auseinandersetzung vor möglichen Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen und Unternehmen der Daseinsvorsorge. Die skizzierten Risiken können zu Produktionseinschränkungen bzw. Produktionsausfällen führen. Risiken in Bezug auf die geplante Ergebnishöhe können sich aufgrund des angepassten Lieferplans der neuen Straßenbahnen und starker Preissteige- rungen ergeben. Eine Gefährdung der Kontraktein- haltung ist zurzeit nicht erkennbar. Ein vergaberechtliches Risiko für die BSAG bildet die mögliche Einführung eines umlagefinanzierten öffentlichen Personennahverkehrs. Der System- wechsel von einem nutzerfinanzierten auf einen umlagefinanzierten öffentlichen Personennahver- kehr könnte der im öffentlichen Dienstleistungs- auftrag verankerten Dienstleistungskonzession entgegenstehen. Eine dementsprechende Aufhe- bung des aktuellen Dienstleistungsvertrags ein- schließlich einer Neuvergabe ist nach derzeitigem Kenntnisstand rechtlich nicht auszuschließen. Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Rahmenbe- dingungen der BSAG als kommunales Unterneh- men der Daseinsvorsorge mit einem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (BVBG) werden die genannten Risiken als nicht bestandsgefährdend eingestuft. Die Risiken stellen eine Momentaufnahme dar und sind ein Auszug aus der Gesamtrisikoposition zum Lagebericht 16
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