BSAG Geschäftsbericht 2021
Mit dem am 1. Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmens bereich (KonTraG) hat der Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen zu treffen, ins- besondere ein Überwachungssystem einzurichten, um die den Fortbestand der Gesellschaft gefähr- denden Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können. Die Vorgehensweise der BSAG im Hinblick auf das Management von Risiken und Chancen ist im Risikohandbuch der BSAG definiert. Neben der Etablierung einer unternehmerisch ver- tretbaren Risikokultur ist der Nachweis der Erfül- lung der Pflichten des Vorstands für Maßnahmen im Sinne des § 91 Abs. 2 AktG einschließlich der Einrichtung eines Überwachungssystems Ziel der Risikokommunikation. Internes Kontrollsystem Der Bedeutung der Internen Kontrolle ist mit der Aufnahme in das Bilanzrechtsmodernisierungs gesetz (BilMoG) Rechnung getragen worden. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Einführung, den Einsatz und die Überwachung des IKS. Der Vorstand prägt das IKS wesentlich, fühlt sich diesem verpflichtet und bestärkt somit die Schaffung eines geeigneten Kontrollumfelds gestützt auf die Führungsphilosophie, Kompeten- zen, Integrität und ethische Werte. Gleiches gilt für die Centerleitenden und die Geschäftsführung von Tochterunternehmen. Die Vorgehensweise des/der IKS-Koordinator:in ist im IKS-Handbuch der BSAG festgelegt. Internes Revisionssystem Die Interne Revision ist eine vom Tagesgeschäft unabhängige, objektive Prüfungs- und Beratungs- aktivität bei der BSAG. Die Revision wird ausschließlich im Auftrag des Vorstands tätig und ist aus diesem Grund als Stabsstelle direkt dem kaufmännischen Vorstand der BSAG unterstellt. Sie berät und unterstützt den Vorstand bei der Beurteilung der strategi- schen Managementprozesse, der Überwachung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Vermögenssicherung in allen Teilen des BSAG- Konzerns. Jährlich wird ein Revisionsprogramm erstellt, das der Genehmigung durch den Vorstand bedarf. Mitglieder des Vorstands können Ad-hoc- Aufträge erteilen. Die Revision prüft planmäßig und risikoorientiert die Organisationseinheiten, Center und ausgewählte Beteiligungsgesellschaf- ten auf Einhaltung der Unternehmensstrategie, der gesetzlichen und unternehmensinternen Normen und der Wirtschaftlichkeit sowie der Sicherung der Vermögenswerte. Der Revisionsplan und die zusammengefassten Revisionsergebnisse werden dem Aufsichtsrat der BSAG in der Regelberichterstattung vorgelegt. RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN Die von der BSAG verwendeten Finanzinstrumente umfassen im Wesentlichen Darlehen und flüssige Mittel. Diese Instrumente dienen der Finanzie- rung der Geschäftstätigkeit und Investitionen. Die Gesellschaft verfügt über verschiedene weitere Finanzinstrumente, wie zum Beispiel Forderungen und Verbindlichkeiten, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Derivative Finanzinstrumente werden nicht einge- setzt. Grundsätzlich bestehen für die BSAG Zinsände- rungs-, Liquiditäts- und Ausfallrisiken. Fremdwäh- rungsrisiken ist die BSAG nicht ausgesetzt. Das Zinsänderungsrisiko aus den langfristigen Bankdar- lehen wird durch fristenkongruente Zinsfestschrei- bungen kompensiert. Zinsderivate werden nicht Lagebericht 18
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