BSAG Geschäftsbericht 2021

eingesetzt. Der Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit und damit der Liquiditätsbedarf werden maßgeblich durch unterjährige Abschlags- zahlungen auf die Verlustübernahme gedeckt. Die Abschlagszahlungen sind im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der BVBG vereinbart. Für Ausfallrisiken von Forderungen werden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Zusam- mengefasst sind die Risiken aus Finanzinstrumen- ten für die BSAG als gering einzustufen. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG Gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspo- sitionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wurden bei der Bremer Straßenbahn AG Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand sowie in den obersten Führungsebenen festgelegt. Frauen im Aufsichtsrat Erklärtes Ziel des Aufsichtsrats ist es, dass min- destens 30% der Aufsichtsratsmitglieder Frauen und mindestens 30% der Aufsichtsratsmitglieder Männer sind. Es wird angestrebt, diese Zielgröße auf 50% zu erhöhen. Zum 31. Dezember 2021 betrug der Anteil der Frauen im Aufsichtsrat 37,5%. Die Besetzung des Aufsichtsrats wird vom Ausgang der Wahl der Arbeitnehmendenvertreter:innen in den Aufsichts- rat und von der Ernennung durch die Anteilseigne- rin bestimmt. Frauen im Vorstand Ursprünglich hat der Aufsichtsrat der BSAG gemäß § 111 Abs. 5 AktG als Zielgröße für den Frauenan- teil im Vorstand den zur Zeit der Beschlussfassung bestehenden Status quo von 0% bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Aktuell besteht ein Frauenanteil von 33,33%, da der Vorstand der BSAG aus zwei männlichen Mitgliedern und einem weiblichen Mitglied besteht. Am 1. Februar 2021 erfolgte die Bestellung von Frau Monika Alke zur neuen Vorständin für Personal und Betrieb und neuen Arbeitsdirektorin. Ihre Tätigkeit nahm sie zum 1. Juli 2021 auf. Frauen auf der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands Für den Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde eine Zielgröße von 35% beschlossen. Der Zielwert für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde auf 30% festgelegt. Diese Quoten beziehen sich ausschließlich auf Führungskräfte mit Führungsver- antwortung. Als Frist für die Zielerreichung ist der 30. Juni 2022 festgesetzt worden. Am 31. Dezem- ber 2021 betrug der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unter dem Vorstand 33,3% und auf der zweiten Führungsebene 32,4%. Bremen, den 31. März 2022 Der Vorstand Monika Alke Thorsten Harder Hans Joachim Müller Lagebericht 19

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