BSAG Geschäftsbericht 2021

Entwicklung 1. ALLGEMEINE ANGABEN Die Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft (BSAG) hat ihren Sitz in Bremen und ist dort beim Amtsgericht im Handelsregister unter HRB 4953 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung ergänzender Vorschrif- ten des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bilanzierungsmethoden und Bewertungsgrund- sätze blieben gegenüber dem Vorjahr größtenteils unverändert. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sach- anlagen wurden zu Anschaffungs- oder Her- stellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Herstellungskosten umfassten Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten. Das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde nicht ausgeübt. Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer der Gleisanlagen beträgt in der Regel 25 Jahre, im Einzelfall wird entsprechend der voraussichtlichen Beanspruchung der Gleisanlagen die Abschrei- bungsdauer auf 20 Jahre reduziert bzw. auf 30 Jahre erhöht. Die zugrunde gelegte Nutzungs- dauer der Straßenbahnen beträgt 25 bzw. 28 Jahre und der Busse im Linienverkehr zwölf Jahre. Bei den anderen Vermögensgegenständen wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Auf die Zugänge bei den abnutzbaren Anlagen wurde der zeitanteilige Abschreibungssatz verrechnet. Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis 800 EUR wurden im Anschaf- fungsjahr voll abgeschrieben. Erhaltene Investitionszuschüsse auf Sachanlagen werden erfasst, wenn ein entsprechender Zuwen- dungsbescheid vorliegt. Ab dem Geschäftsjahr 2019 werden sämtliche Investitionszuschüsse in den Sonderposten für Investitionszuschüsse eingestellt. Deren Auflösung erfolgt unter Berück- sichtigung der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegegenstände. Investitionszuschüsse für vor 2019 getätigte Investitionen wurden bis 2018 aktivisch von den Anschaffungs- und Herstellungs- kosten abgesetzt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte wurden zu gleitenden Durchschnitts- preisen bewertet. Für Materialien mit langer Lagerdauer wurden angemessene Abschläge vor- genommen. Die unfertigen Leistungen wurden mit Herstellungskosten unter Beachtung des Niederst- wertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel wurden zu Anschaffungskos- ten, die in der Regel den Nennwerten entsprechen, angesetzt. Ausfallrisiken für Forderungen wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für künftige Geschäftsjahre betreffen. Der Posten wird in der Rechnungsperi- ode aufgelöst, in der der Aufwand wirtschaftlich entstanden ist. A hang 26

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