BSAG Geschäftsbericht 2021

Für die Pensionsrückstellungen sind die Pensions­ verpflichtungen unter Berücksichtigung eines 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes nach der Rück- stellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) sowie zukünftiger Renten- und Gehaltssteigerun- gen und anderer ermittelt worden. Bei der Bewer- tung wurden das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method), die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck, ein Zinssatz von 1,87% (Vj. 2,30%) gemäß RückAbzinsV, zukünf- tige Einkommenssteigerungen von jährlich 2,0% (Vj. 2,0%), zukünftige Rentenerhöhungen von jährlich 2,0% (Vj. 2,0%) sowie eine firmenspezifi- sche Fluktuationsrate von 1,5% (Vj. 1,5%) ange- setzt. Mit dem zum 31. Dezember 2021 gültigen 7-Jahres-Durchschnittszins gemäß RückAbzinsV von 1,35% hätte sich ein Erfüllungsbetrag von 23.174 TEUR ergeben. Der Differenzbetrag beträgt somit 1.329 TEUR. Von der Vereinfachung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht und entsprechend ein durchschnittlicher Marktzinssatz gemäß Rück- AbzinsV mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt. Im Posten »Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen« sind auch Verpflich- tungen enthalten, die aus einer rückgedeckten Direktzusage stammen. Da sich die Verpflichtungen aus diesen Altersversorgungszusagen ausschließ- lich nach dem beizulegenden Zeitwert des Rück­ deckungsversicherungsanspruchs bestimmen, wurden die Verpflichtungen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des Rückdeckungsversicherungsanspruchs (Aktiv- wert) in Höhe von 16.777 TEUR (Vj. 16.244 TEUR) bewertet und entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB damit saldiert. Der Bilanzausweis beträgt somit 0 EUR. Der Aktivwert ist dabei der Höhe nach identisch mit den fortgeführten Anschaffungs- kosten bzw. dem beizulegenden Zeitwert. Der verrechnete Erfüllungsbetrag beträgt 15.578 TEUR (Vj. 14.836 TEUR), der verrechnete Zinsaufwand beträgt 331 TEUR (Vj. 362 TEUR). Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berech- net. Als Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck, zukünftige Einkom- menssteigerungen von jährlich 2,0% (Vj. 2,0%) und ein Zinssatz von 0,44% (Vj. 0,61%) gemäß Rück- AbzinsV bei einer durchschnittlichen Laufzeit der Verträge von 3,5 Jahren (Vj. 3,7 Jahren). Bei der Bewertung der Verpflichtungen aus Jubi- läumszusagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck und eine firmenspezifische Fluk- tuationsrate angesetzt. Da gemäß Tarifeinigung vom 4. Juni 2014 die Jubiläumsleistungen nur noch jährlich zugesagt werden und somit die Laufzeit der Verpflichtungen unter einem Jahr liegt, ist kein Rechnungszins anzusetzen. Bei der Bemessung der übrigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden Kos- tensteigerungen von durchschnittlich 2% pro Jahr unterstellt und entsprechend der Restlaufzeit mit den Zinssätzen gemäß der RückAbzinsV abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit Erfüllungsbeträ- gen angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für künftige Geschäftsjahre darstellen. Der Posten wird aufgelöst, sobald der Ertrag wirtschaft- lich entstanden ist. Anhang 27

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