BSAG Geschäftsbericht 2021

Entwicklung 3. ANGABEN ZU POSTEN DER BILANZ Aufgliederung und Bewegung des Anlagever- mögens ergeben sich aus der »Entwicklung des Anlagevermögens«, die diesem Anhang als Anlage beigefügt ist. Die Gliederung der Sachanlagen wurde gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen erweitert. Bei den Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich um ein Darlehen an die Delbus GmbH & Co. KG, Delmenhorst. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen richteten sich im Wesentlichen wie im Vorjahr gegen die Gesellschafterin Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen (BVBG). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen innerhalb des Verkehrsverbundes. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 123.000 TEUR (Vj. 128.500 TEUR) enthalten. Sämtliche anderen Forderungen haben Restlauf­ zeiten bis zu einem Jahr. Im Posten »Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten« sind Treuhandkonten zur Umset- zung eines Demografie-Tarifvertrags in Höhe von 1.825 TEUR (Vj. 1.768 TEUR) enthalten. Das Grundkapital ist eingeteilt in 200.000 Stück­ aktien, die sämtlich auf den Inhaber lauten. Davon besaß die BVBG, aufgrund des am 30. August 2017 in der Hauptversammlung beschlossenen und am 3. November 2017 im Handelsregister eingetrage- nen Ausschlusses der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out), am Bilanzstichtag 200.000 Stück bzw. 100%. Die gesetzliche Gewinnrücklage ist mit 1.023 TEUR vollständig dotiert. Die anderen Gewinnrücklagen beinhalten Werte aus den Übergangsvorschriften zum Bilanzrechts- modernisierungsgesetz (BilMoG) gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB in Höhe von 121 TEUR. Der Sonderposten für Investitionsförderungen beinhaltet im Wesentlichen die für Straßenbahnen und Infrastruktur verwendeten Fördermittel. Die ausgewiesenen Pensionsrückstellungen berücksichtigten neben dem versicherungsmathe- matischen Deckungskapital für die Verpflichtun- gen gegenüber den Anspruchsberechtigten, die nicht Mitglieder der Ruhegeldkasse der Bremer Straßenbahn (VVaG) sind, auch Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Anpassung gemäß § 16 BetrAVG gegenüber Mitgliedern der Ruhegeldkasse der Bremer Straßenbahn (VVaG). Die sonstigen Rückstellungen enthielten unter anderem Beträge für Altersteilzeitverpflichtun- gen (10.735 TEUR), ausstehende Rechnungen (4.115 TEUR), Haftpflichtrisiken (1.249 TEUR) sowie weitere Verpflichtungen aus dem Personal- bereich (12.234 TEUR). A hang 28

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