nen volkswirtschaftlichen Auswirkungen dar. Die Unsicherheiten in der allgemeinen geopolitischen Lage und mögliche Folgen für die BSAG sind derzeit nicht abschätzbar. Neben dem deutlichen Anstieg der Energie- und Baupreise sind negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit bei Energie, Rohstoffen oder Ersatzteilen nicht auszuschließen. Des Weiteren warnt das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik im Zuge der kriegerischen Auseinandersetzungen vor möglichen Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen und Unternehmen der Daseinsvorsorge. Die skizzierten Risiken können zu Produktionseinschränkungen beziehungsweise Produktionsausfällen führen. Ein vergaberechtliches Risiko für die BSAG bildet die mögliche Einführung eines umlagefinanzierten öffentlichen Personennahverkehrs. Der Systemwechsel von einem nutzerfinanzierten auf einen umlagefinanzierten öffentlichen Personennahverkehr könnte der im öffentlichen Dienstleistungsauftrag verankerten Dienstleistungskonzession entgegenstehen. Eine dementsprechende Aufhebung des aktuellen Dienstleistungsvertrags einschließlich einer Neuvergabe ist nach derzeitigem Kenntnisstand rechtlich nicht auszuschließen. Die Fortführung des Deutschland-Tickets ist zumindest für das Jahr 2024 nahezu sicher. Unklar hingegen ist die zukünftige Einnahmeaufteilung sowie die Fortführung der Ausgleichsleistungen über das Jahr 2024 hinaus. Ein Ende der Ausgleichsleistung hätte erhebliche Auswirkungen auf die Erlöse aus Personenbeförderung und damit auf das Ergebnis der BSAG. Die Effekte wären aber über den ÖDLA abgedeckt und stellen damit kein existenzgefährdendes Risiko dar. Der Wandel am Arbeitsmarkt und ein wachsender Fachkräftemangel führen zu höheren Aufwendungen im Bereich der Personalakquise sowie der Aus- und Fortbildung bei der BSAG. Risiken und Chancen bestehen gleichermaßen im Bereich der ungeplanten Fluktuation und der weiteren Entwicklung am Arbeitsmarkt. Eine unsichere Wirtschaftslage in Deutschland führt tendenziell zu positiven Effekten für eine sichere Arbeitgeberin wie der BSAG. Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen der BSAG als kommunales Unternehmen der Daseinsvorsorge mit einem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (BVBG) werden die genannten Risiken als nicht bestandsgefährdend eingestuft. Die Risiken stellen eine Momentaufnahme dar und sind ein Auszug aus der Gesamtrisikoposition zum 31. Dezember 2023. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit auch mittelfristig nicht erkennbar. Chancen Mittelfristig bieten sich Chancen insbesondere aus den Themen Netzausbau, veränderte Mobilitätskultur und neue Mobilitätsangebote für die BSAG. Der Ausbau einer Straßenbahnanbindung in die Überseestadt, die Erweiterung des Streckennetzes basierend auf dem Verkehrsentwicklungsplan Bremen (VEP) sowie die Umsetzung der Maßnahmen »Linie 2 verbindet« und »Verlängerung der Linien 1 und 8 nach Huchting und in das Umland« bieten Chancen für ein weiteres Wachstum. Damit kann der ÖPNV zur Erreichung der verkehrs- und stadtentwicklungspolitischen als auch ökologischen Zielsetzungen der Stadt sowie der Standortattraktivität beitragen. In der Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans wurde ein Prioritätsnetz aus vorhanLagebericht
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