schaft, Risiken einzugehen, die Wahrnehmung von Chancen nicht möglich ist. Mit dem am 1. Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) hat der Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, um die den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können. Die Vorgehensweise der BSAG im Hinblick auf das Management von Risiken und Chancen ist im Risikohandbuch der BSAG definiert. Neben der Etablierung einer unternehmerisch vertretbaren Risikokultur ist der Nachweis der Erfüllung der Pflichten des Vorstands für Maßnahmen im Sinne des § 91 Abs. 2 AktG einschließlich der Einrichtung eines Überwachungssystems Ziel der Risikokommunikation. Internes Kontrollsystem Der Bedeutung der Internen Kontrolle ist mit der Aufnahme in das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Rechnung getragen worden. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Einführung, den Einsatz und die Überwachung des IKS. Der Vorstand prägt das IKS wesentlich, fühlt sich diesem verpflichtet und bestärkt somit die Schaffung eines geeigneten Kontrollumfelds gestützt auf Führungsphilosophie, Kompetenzen, Integrität und ethische Werte. Gleiches gilt für die Centerleitenden und die Geschäftsführung von Tochterunternehmen. Die Vorgehensweise des/der IKS-Koordinator:in ist im IKS-Handbuch der BSAG festgelegt. Internes Revisionssystem Die Interne Revision ist eine vom Tagesgeschäft unabhängige, objektive Prüfungs- und Beratungsaktivität bei der BSAG. Die Revision wird ausschließlich im Auftrag des Vorstands tätig und ist aus diesem Grund als Bestandteil der Stabsstelle Corporate Governance (CG) direkt der kaufmännischen Vorständin der BSAG unterstellt. Sie berät und unterstützt den Gesamtvorstand bei der Beurteilung der strategischen Managementprozesse, der Überwachung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Vermögenssicherung in allen Teilen des BSAG- Konzerns. Jährlich wird ein Revisionsprogramm erstellt, das der Genehmigung durch den Vorstand bedarf. Mitglieder des Vorstands können Ad-hoc- Aufträge erteilen. Die Revision prüft planmäßig und risikoorientiert die Organisationseinheiten, Center und ausgewählte Beteiligungsgesellschaften auf Einhaltung der Unternehmensstrategie, der gesetzlichen und unternehmensinternen Normen und der Wirtschaftlichkeit sowie der Sicherung der Vermögenswerte. Der Revisionsplan und die zusammengefassten Revisionsergebnisse werden dem Aufsichtsrat der BSAG in der Regelberichterstattung vorgelegt. RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN Die von der BSAG verwendeten Finanzinstrumente umfassen im Wesentlichen Darlehen und flüssige Mittel. Diese Instrumente dienen der Finanzierung der Geschäftstätigkeit und Investitionen. Die Gesellschaft verfügt über verschiedene weitere Finanzinstrumente, wie zum Beispiel Forderungen und Verbindlichkeiten, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Lagebericht
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