Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt. Grundsätzlich bestehen für die BSAG Zinsänderungs-, Liquiditäts- und Ausfallrisiken. Fremdwährungsrisiken ist die BSAG nicht ausgesetzt. Das Zinsänderungsrisiko aus den langfristigen Bankdarlehen wird durch fristenkongruente Zinsfestschreibungen kompensiert. Zinsderivate werden nicht eingesetzt. Der Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit und damit der Liquiditätsbedarf werden maßgeblich durch unterjährige Abschlagszahlungen auf die Verlustübernahme gedeckt. Die Abschlagszahlungen sind im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der BVBG vereinbart. Für Ausfallrisiken von Forderungen werden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Zusammengefasst sind die Risiken aus Finanzinstrumenten für die BSAG als gering einzustufen. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG Gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wurden bei der BSAG Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand sowie für die obersten beiden Führungsebenen festgelegt. Zum Ende des letzten Berichtsturnus (1. Juli 2017 bis 30. Juni 2022) hat die BSAG die Ziele für den Frauenanteil in hohen Führungspositionen gemäß den gesetzlichen Vorgaben überprüft und in Übereinstimmung mit den personalpolitischen Zielsetzungen für eine ausgewogene Geschlechterbalance neue Zielgrößen für die Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2027 formuliert. Frauen im Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der BSAG besteht aus 16 Mitgliedern. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2022 eine neue Zielgröße bis zum 30. Juni 2027 festgelegt. Er strebt an, dass 50 % der Aufsichtsratsmitglieder Frauen und 50 % der Aufsichtsratsmitglieder Männer sind. Am 31. Dezember 2023 waren sieben Frauen (43,75 %) und neun Männer (56,25 %) im Aufsichtsrat der BSAG vertreten, das heißt im Vergleich zum 30. Juni 2022 zwei Frauen mehr. Die gesetzte Zielgröße wurde noch nicht erreicht. Es muss in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, dass die Besetzung des Aufsichtsrats von der Ernennung durch die Anteilseignerin sowie vom Ausgang der Wahl der Arbeitnehmendenvertreter:innen in den Aufsichtsrat bestimmt wird und somit nur ein eingeschränkter Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats besteht. Frauen im Vorstand Der Vorstand der BSAG besteht aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat der BSAG legte am 30. Juni 2022 als neue Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand den zur Zeit der Beschlussfassung bestehenden Status quo von 33,3 % bis zum 30. Juni 2027 fest. Zum 1. Dezember 2022 wurde Frau Claudia Wiest zur neuen kaufmännischen Vorständin der BSAG bestellt. Seitdem besteht eine Frauenquote im Vorstand von 66,7 %. Der angestrebte Frauenanteil im Vorstand wurde zum Stichtag des Lageberichts am 31. Dezember 2023 somit übertroffen. Lagebericht
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