Entwicklung 1. ALLGEMEINE ANGABEN Die Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft (BSAG) hat ihren Sitz in Bremen und ist dort beim Amtsgericht im Handelsregister unter HRB 4953 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung ergänzender Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bilanzierungsmethoden und Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr größtenteils unverändert. Abweichend zum Vorjahr, in dem die Umsatzerlöse aufgrund der noch fehlenden Einnahmeverteilung der VBN GmbH geschätzt werden mussten, erfolgte die Abrechnung in diesem Jahr wieder auf der Einnahmeendabrechnung des VBN. Dies wirkte sich entsprechend auch auf die Ansprüche für Ausgleichleistungen für den ÖPNV-Rettungsschirm, das Deutschland-Ticket, die Schwerbehindertenbeförderung und die Schülerverkehre aus. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Herstellungskosten umfassten Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten. Das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde nicht ausgeübt. Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer der Gleisanlagen beträgt in der Regel 25 Jahre, im Einzelfall wird entsprechend der voraussichtlichen Beanspruchung der Gleisanlagen die Abschreibungsdauer auf 20 Jahre reduziert beziehungsweise auf 30 Jahre erhöht. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer der Straßenbahnen beträgt 25 beziehungsweise 28 Jahre und der Busse im Linienverkehr zwölf Jahre. Bei den anderen Vermögensgegenständen wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Auf die Zugänge bei den abnutzbaren Anlagen wurde der zeitanteilige Abschreibungssatz verrechnet. Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis 800 EUR wurden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Erhaltene Investitionszuschüsse auf Sachanlagen werden erfasst, wenn ein entsprechender Zuwendungsbescheid vorliegt. Ab dem Geschäftsjahr 2019 werden sämtliche Investitionszuschüsse in den Sonderposten für Investitionszuschüsse eingestellt. Deren Auflösung erfolgt unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagengegenstände. Investitionszuschüsse für vor dem Jahr 2019 getätigte Investitionen wurden bis zum Jahr 2018 aktivisch von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte wurden zu gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Für Materialien mit langer Lagerdauer oder fehlender Gängigkeit wurden angemessene Abschläge vorgenommen. Die unfertigen Leistungen wurden mit Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten. Anhang
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