Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel wurden zu Anschaffungskosten, die in der Regel den Nennwerten entsprechen, angesetzt. Ausfallrisiken für Forderungen wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für künftige Geschäftsjahre betreffen. Der Posten wird in der Rechnungsperiode aufgelöst, in der der Aufwand wirtschaftlich entstanden ist. Für die Pensionsrückstellungen sind die Pensionsverpflichtungen unter Berücksichtigung eines 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) sowie zukünftiger Renten- und Gehaltssteigerungen und anderer ermittelt worden. Bei der Bewertung wurden das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode), die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck, ein Zinssatz von 1,82 % (Vj. 1,78 %) gemäß RückAbzinsV, zukünftige, noch nicht feststehende, Einkommenssteigerungen von jährlich 2,0 % (Vj. 2,0 %), zukünftige Rentenerhöhungen von jährlich 0,75 % bis 2,4 % (Vj. 2,0 %) sowie eine firmenspezifische Fluktuationsrate von 0,125 % bis 8,75 % (Vj. 1,5 %) angesetzt. Mit dem zum 31. Dezember 2023 gültigen 7-Jahres-Durchschnittszins gemäß RückAbzinsV von 1,74 % hätte sich ein Erfüllungsbetrag von 22.262 TEUR ergeben. Der Differenzbetrag beträgt somit 213 TEUR. Von der Vereinfachung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht und entsprechend ein durchschnittlicher Marktzinssatz gemäß RückAbzinsV mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt. Im Posten »Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen« sind auch Verpflichtungen enthalten, die aus einer rückgedeckten Direktzusage stammen. Da sich die Verpflichtungen aus diesen Altersversorgungszusagen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert des Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmen, wurden die Verpflichtungen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des Rückdeckungsversicherungsanspruches (Aktivwert) in Höhe von 16.967 TEUR (Vj. 16.888 TEUR) bewertet und entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB damit saldiert. Der Bilanzausweis beträgt somit 0 EUR. Der Aktivwert ist dabei der Höhe nach identisch mit den fortgeführten Anschaffungskosten beziehungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Der verrechnete Erfüllungsbetrag beträgt 15.698 TEUR (Vj. 15.738 TEUR), der verrechnete Zinsaufwand beträgt 270 TEUR (Vj. 281 TEUR). Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Als Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck, zukünftige, noch nicht feststehende, Einkommenssteigerungen von 16,0 % für das Jahr 2024 und 2,0 % ab 2025 (Vj. 2,0 %) und ein Zinssatz von 1,08 % (Vj. 0,60 %) gemäß RückAbzinsV bei einer durchschnittlichen Laufzeit der Verträge von 3,1 Jahren (Vj. 3,1 Jahren). Bei der Bewertung der Verpflichtungen aus Jubiläumszusagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck und eine firmenspezifische Fluktuationsrate angesetzt. Da gemäß Tarifeinigung vom 4. Juni 2014 die Jubiläumsleistungen nur noch jährlich zugesagt werden und somit die Laufzeit der Verpflichtungen unter einem Jahr liegt, ist kein Rechnungszins anzusetzen. Anhang 29
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