Jobguide FINANCE_CONTROLLING_d1221

Cash Was, wenn der Personaler nach demGehaltswunsch fragt? Farbe bekennen und eine Summe nennen. Bevor Sie aber eine Zahl in den Ring werfen, sollten Sie sorgfältig recherchieren, wie die Branche zahlt, wie solch eine Position vergütet wird und wie es der Firma geht. Zapfen Sie möglichst viele Quellen an. Die Infos brauchen Sie auch, um ein Angebot der Firma einschätzen und Einwände des Personalers gegen Ihre Zahlen parieren zu können. Wichtig: Wischiwaschi-Wün- sche – „Irgendetwas zwischen 35.000 und 50.000 Euro“ – sind we- nig hilfreich und auch klein kariertes Feilschen um den letzten Euro kommt ganz schlecht an. Darf ich schummeln, wenn der Personaler nach meinen früheren Gehalt fragt? Mit einer hübsch hohen Hausnummer ins Gehaltsge- spräch zu gehen, erleichtert einem natürlich das Pokern um ein interessantes Ein- stiegsgehalt. Allerdings ist die Wahr- scheinlichkeit groß, dass der Perso- naler es spitz kriegt, wenn man bei den früheren Bezügen ordentlich übertreibt. Die Unternehmen wis- sen in der Regel zumindest grob, was die Konkurrenz so zahlt. Und spätestens beim Jobantritt, wenn die Personalabteilung die Steuer- und Sozialversicherungsdaten erhält, werden allzu große Flunkereien auffallen. Lügen haben dann mitunter verdammt kurze Beine. Das macht keinen guten Eindruck während der Probezeit. Zum Glück ist der Gehaltsbegriff aber ein bisschen dehnbar, denn neben Grundgehalt und Boni etc. werden oft ja auch noch Al- tersvorsorge, Vermögenswirksame Leistungen, Kindergartenbeiträge oder Tankgutscheine gezahlt. Solche Sachleistungen machen aktuell 14 bis 15 Prozent der Gesamtvergütung bei Fachkräften aus, schreibt das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft. Tendenz steigend. Im weitesten Sinne könnte man diesen Gegenwert mit gutem Gewis- sen auch noch einbeziehen, wenn der Personaler nach dem alten Ge- halt fragt. Dann wäre man nicht kompromittiert, wenn später mal nachgefragt wird. Ergo: Ein bisschen hochstapeln funktioniert, aber man darf es nicht überreizen. Alternativ kann man auch versuchen, – nett verpackt – die Aussage zu verweigern. Wer beispielsweise mit der neuen Stelle aufstei- gen würde, die Branche oder die Unter- nehmensgröße wechselt, kann mit Fug und Recht argumentieren, dass die Po- sitionen nicht vergleichbar sind. Wer sein altes Gehalt angibt, sollte keinen Zweifel daran lassen, dass er sich mit der neuen Stelle auch finanziell Jobguide

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