KDO_KOMin_01-2019

KDO-PARTNER Mit Beschluss des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurde eine neue Ära der Digitalisierung eingeläutet. Bis Ende 2022 haben die deutschen Behörden nun Zeit, Bürgern und Unternehmen nahezu alle Verwal- tungsleistungen auch online zugänglich zu machen. Die KDO ebnet Kommunen den Weg hierfür – je nach individueller Ausgangslage und den Wünschen der Verwaltung. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist eine der Top- Aufgaben für die öffentliche Verwaltung in den nächsten Jahren. Doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass die damit einhergehenden Veränderungen nicht nur die nach außen ge- richteten Prozesse erfassen. „Die digitalen Verwaltungsdienste sind eng verknüpft mit internen Abläufen. Werden z. B. die Daten aus einem Online-Antrag medienbruchfrei übernommen, dann spart dies Zeit und verhindert Eingabefehler. Gleichzeitig kann die Bearbeitung von Vorgängen unabhängig von den behördlichen Öffnungszeiten erfolgen“, erläutert Oliver Snay den Zusammenhang. Aus langjähriger Erfahrung weiß die KDO, dass eine solche Transformation nicht von heute auf morgen gelingen kann. „Wir begleiten unsere Kunden täglich auf ihrem Weg zur digitalen Verwaltung – in einer für sie angemessenen Geschwindigkeit. Und das bei vollem Investitionsschutz! Denn wir berücksich- tigen selbstverständlich die Lösungen, die heute schon aktiv genutzt werden“, erklärt Dr. Rolf Beyer, Verbandsgeschäfts- führer der KDO. Grundsatzentscheidung herbeiführen Grundsätzlich muss jede Kommune am Anfang die Ent- scheidung treffen, ob die zahlreichen Online-Dienste über das bestehende Content-Management-System (CMS) oder über ein separates „Stand-alone-Portal“ angeboten werden sollen. Der Unterschied: Während man bei der Integration in das CMS auf nur eine Plattform setzt, verfolgt der Portalansatz eine andere Idee. Der Web-Auftritt konzentriert sich dabei nach wie vor auf die repräsentativen Inhalte der Kommune. Parallel wird ein E-Government-Portal aufgesetzt. Dort finden sich dann u. a. die erforderlichen Basisdienste, wie z. B. das Servicekonto, der Postkorb und das E-Payment. Es entsteht ein unabhängiges Online-Rathaus. „Egal, für welche Lösung Sie sich entscheiden – wir unterstützen Sie, den gesetzlichen Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz, dem E-Government-Gesetz (EGovG) und dem Niedersächsischen Digitalverwaltungsgesetz (NDiG) gerecht zu werden“, bekräftigt Oliver Snay. Wie kommunales E-Government gelingt Wege zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

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