KDO_KOMin_02-2019

Geschickt versenden spart bare Münze Portokosten senken mit der KDO Am 12. Januar 2020 ist wieder Stichtag – denn spätestens 33 Tage vor dem 15. Februar müssen die Bescheide für Grundabgaben beimBürger im Postkasten liegen. Von den rund 100 Finanzwesenkunden lassen viele ihre Bescheide von der KDO drucken und versenden – und können dieses Mal einen noch besseren und günstigeren Service nutzen. „Porto ist ein erheblicher Kostenfaktor beim Massenversand, also auch bei Bescheiden. Und genau das nutzen wir zukünftig aus, um als Großeinlieferer günstigere Konditionen bei der Deutschen Post zu bekommen“, erklärt Christiane Beier, zuständige Abteilungs- leiterin bei der KDO. Bisher lassen viele Kunden bei der KDO drucken und kuvertieren – das Porto dann aber über die eigene Postcard abrechnen bzw. sich die komplette Sendung wieder ins Rathaus liefern, um sie selbst zur Post zu bringen. Das kostet im KDO-Druckzentrum wertvolle Zeit bei der Abwicklung. Zukünftig holt die Deutsche Post die Drucksachen bei der KDO ab und stellt dem IT-Dienstleister wegen des großen Volumens ein vergünstigtes Porto in Rechnung. Der wiederum berechnet die Versandkosten stückgenau in Kombination mit den Druck- aufträgen an den Kunden weiter. Die Einsparung gibt die KDO direkt weiter, wie Christiane Beier erläutert: „Uns geht es nicht darum, am Porto zu verdienen. Für mich zählt die Optimierung des gesamten Prozesses, denn unsere Maschinen sind hochmodern und arbeiten extrem schnell.“ Dieses Angebot gilt zukünftig für alle Druckaufträge, die die KDO im Auftrag verarbeitet. Wünscht eine Kommune auch weiterhin eine andere Abwicklung, ist dies natürlich möglich. Durch verschie- dene Service-Level kann der Kunde die Art der Abwicklung und damit die Kosten selbst steuern. Was auch zukünftig gleich bleibt, ist die Qualitätssicherung, die schnelle, professionelle Abwicklung und natürlich die Nähe zum Kunden. „Nach einem Update kann sich ein Bescheid bzw. das Druckbild schon mal verändern – und das macht sich erst beim Druck bemerkbar. Unseren Mitarbeitern fällt das sofort auf. Sie melden es umgehend an den jeweiligen Fach- bereich zurück und dann wird auf schnellstem Weg korrigiert.“ Kostenfaktor Porto: neue Konditionen für Dialogpost! Ab dem 1. Januar 2020 ändert die Post ihre Konditionen für Dialogpost: Dann darf nur noch genau definierte Werbung als DIALOGPOST versendet werden – nicht werbliche Sendungen gelten als Briefpost. Das bedeutet Portokosten von 80 Cent für einen einfachen Brief und 60 Cent für Wahlbenachrichtigungskarten, statt bisher 28 Cent. Auch hier können die Kunden der KDO sparen, indem sie vom neuen Versandservice profitieren. Unser Vertriebsteam berät Sie gerne. Weitere Infos über die Preisanpassung finden Sie unter: www.deutschepost.de/dialogpost2020 Christiane Beier KDO 0441 9714-2727 christiane.beier@kdo.de KDO-Kunden 27

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