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Mitarbeiter gut wieder eingliedern
Kdo beteiligt sich an der Entwicklung von BEM mit P&i loGa
KUndEn & PartnEr
Die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
(BEM) durch den Arbeitgeber ist zwingend vorgeschrieben. Dafür
sorgte die Novellierung des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX)
im Jahr 2004 insbesondere im § 84 Abs. 2. In nahezu jeder Ver-
waltung, unabhängig von ihrer Größe, finden sich Fälle, auf die
diese Regelung anzuwenden ist. Schon ein Mitarbeiter, der länger
als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, genügt.
Der Arbeitgeber hat bei Erkrankung eines Mitarbeiters mit dem
Personalrat, bei Schwerbehinderten außerdem mit der Schwerbehin-
dertenvertretung, die Möglichkeiten zu klären, wie die Arbeitsun-
fähigkeit des Beschäftigten möglichst überwunden werden kann.
Ebenso, mit welcher Leistung oder Hilfestellung einer erneuten Ar-
beitsunfähigkeit vorzubeugen und der Arbeitsplatz zu erhalten ist.
Mit den richtigen Maßnahmen
Nach einer langen Arbeitsunfähigkeit ist eine erfolgreiche
Wiedereingliederung möglich durch:
die Änderung der Arbeitszeit
die Neugestaltung und technische Umrüstung des Arbeitsplatzes
die Modifikation der Arbeitsorganisation und/oder -umgebung
die Möglichkeit zu Qualifizierungsmaßnahmen
die medizinische Rehabilitation
Vor einer Kündigung muss der Arbeit-
geber dem Beschäftigten zunächst
einmal eine Wiedereingliede-
rung anbieten. Einige Ge-
richte, u. a. das BAG
(Urteil vom 10.12.2009, Aktenzeichen 2 AZR 400/08), urteilten be-
reits, dass die Kündigung eines Mitarbeiters ohne vorheriges BEM-
Verfahren als unverhältnismäßig und sozialwidrig gilt.
arbeitgeber setzen auf it-Unterstützung
Inzwischen haben die öffentlichen Arbeitgeber auf diese ar-
beitsrechtliche Vorschrift reagiert und einige Verwaltungen haben
entsprechende Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung
abgeschlossen. „Im Jahre 2010 häuften sich die Anfragen unserer
Kunden zur Unterstützung des betrieblichen Eingliederungsma-
nagements. Die Verwaltungen benötigten Auswertungen der rele-
vanten Fehlzeiten der Beschäftigten. Gleichzeitig sollten die BEM-
Maßnahmen auch in der Personalmanagementsoftware P&I LOGA
dokumentiert werden“, erläutert Kerstin Osterloh, Teammanagerin
des Teams Kommunales Personalmanagement der KDO.
fehlzeitenanalyse durch Software erleichtert
Aus diesem Grunde hat die P&I AG Anfang des vergangenen
Jahres eine Arbeitsgruppe für die Umsetzung der Anforderungen an
ein BEM-Modul in P&I LOGA einberufen. Diese Arbeitsgruppe
setzte sich einerseits aus Direktkunden der P&I AG zusammen,
andererseits waren auch kommunale Dienstleistungsunternehmen
wie die KDO vertreten. Es wurden Anforderungen an ein BEM-
Modul in P&I LOGA definiert. Zielsetzung waren vor allem die Er-
mittlung der BEM-Fälle anhand der Fehlzeiten in P&I LOGA, die
Verwaltung und Dokumentation von Prozessen im Zusammenhang
mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement einschließlich
Wiedervorlage und Serienbrief-Verwaltung und die Berücksichti-
gung eines Datenschutz- und Berechtigungskonzeptes. Mit dem
Release 11.9 hat P&I diese neue Funktion auf den Markt gebracht.
„Mit diesem Modul können wir unsere Kunden mit einem geringen
Schulungsaufwand bei der Umsetzung des § 84 Abs. 2 SGB IX unter-
stützen.“
Mehr zum thema betriebliches Eingliederungs-
management mit P&i loGa erfahren Sie
auf dem Kdo Kunden- und Partnertag im Juli.