BSAG Geschäftsbericht 2022

Infrastruktur, Bevorrechtigung und Fahrzeuge. Mit der Bestellung von sieben Straßenbahnen und der Ausschreibung von 15 Elektro-Gelenkbussen ist die Grundlage geschaffen, um die ersten zwei von elf Ausbaustufen voranzutreiben. Der demografische Wandel und der daraus resultierende höhere Anteil der älteren Bevölkerung wirken sich auf das Mobilitätsverhalten der Gesellschaft aus. Barrierefreie Mobilität zu gestalten und zu verbessern, bietet die Chance für steigende Fahrgastzahlen. Weiterhin begünstigen ein steigendes Umweltbewusstsein der Bevölkerung und die Forderung nach umweltschonendem Verkehr den weiteren Ausbau des ÖPNV und eine weitere Entwicklung der Elektromobilität im Busverkehr. Wichtige Aspekte dabei sind die Verbesserung der Luftqualität und des Lärmschutzes. Corporate Governance Die Corporate Governance bzw. die Grundsätze der Unternehmensführung bezeichnen den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung der BSAG. Grundlage für die Implementierung geeigneter Systeme sind der § 91 Abs. 2 Aktiengesetz für den Vorstand und § 107 Abs. 3 Aktiengesetz für den Aufsichtsrat. Bei der BSAG wurde das Corporate Governance System in die vier Bestandteile Compliance Management System (CMS), Risikomanagementsystem (RMS), Internes Kontrollsystem (IKS) und Internes Revisionssystem (IRS) unterteilt. Compliance Management System Bereits im Jahr 2016 hat der Vorstand der BSAG im Rahmen seiner Verantwortung für Compliance den Bereich Compliance eingerichtet. Der Schwerpunkt dieses Bereichs liegt in der Prävention und Bekämpfung von Korruption und weiteren Wirtschaftsstraftaten, wie zum Beispiel Diebstahl, Betrug und Untreue. Die Compliance-Organisation wird von der Compliance-Beauftragten gesteuert und ist dem Ressort der Vorständin für Personal und Betrieb, Arbeits- direktorin zugeordnet. Ein externer Ombudsmann steht seit Ende 2016 als Ansprechpartner für vertrauliche und auch anonyme Hinweise zur Verfügung. Seit dem Jahr 2019 besteht die Möglichkeit, vertrauliche und anonyme Hinweise zu compliancerelevanten Vorgängen auch über ein webbasiertes Hinweisgebersystem zu übermitteln. Risikomanagementsystem Das Management von Risiken gehört zum Kern unternehmerischen Handelns, da ohne die Bereitschaft, Risiken einzugehen, die Wahrnehmung von Chancen nicht möglich ist. Mit dem am 1. Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) hat der Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, um die den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können. Die Vorgehensweise der BSAG im Hinblick auf das Management von Risiken und Chancen ist im Risikohandbuch der BSAG definiert. Neben der Etablierung einer unternehmerisch vertretbaren Risikokultur ist der Nachweis der Erfüllung der Pflichten des Vorstands für Maßnahmen im Sinne des § 91 Abs. 2 AktG einschließlich der Einrichtung eines Überwachungssystems Ziel der Risikokommunikation. Lagebericht

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