BSAG Geschäftsbericht 2022

der neuen Straßenbahnen und starker Preissteigerungen ergeben. Eine Gefährdung der Kontrakteinhaltung ist zurzeit nicht erkennbar. Ein vergaberechtliches Risiko für die BSAG bildet die mögliche Einführung eines umlagefinanzierten öffentlichen Personennahverkehrs. Der Systemwechsel von einem nutzerfinanzierten auf einen umlagefinanzierten öffentlichen Personennahverkehr könnte der im öffentlichen Dienstleistungsauftrag verankerten Dienstleistungskonzession entgegenstehen. Eine dementsprechende Aufhebung des aktuellen Dienstleistungsvertrags einschließlich einer Neuvergabe ist nach derzeitigem Kenntnisstand rechtlich nicht auszuschließen. Der Wandel am Arbeitsmarkt und ein wachsender Fachkräftemangel führen zu höheren Aufwendungen im Bereich der Personalakquise sowie der Aus- und Fortbildung bei der BSAG. Durch die deutlich gestiegene Fluktuation, die demografische Entwicklung und mögliche Angebotserweiterungen werden bis zu 1.600 Neueinstellungen bis 2030 vorgenommen werden müssen. Ein erhebliches Risiko stellen dabei die ungeplante Fluktuation und die weitere Entwicklung am Arbeitsmarkt dar. Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen der BSAG als kommunales Unternehmen der Daseinsvorsorge mit einem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (BVBG) werden die genannten Risiken als nicht bestandsgefährdend eingestuft. Die Risiken stellen eine Momentaufnahme dar und sind ein Auszug aus der Gesamtrisikoposition zum 31. Dezember 2021. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit auch mittelfristig nicht erkennbar. Chancen Mittelfristig bieten sich Chancen insbesondere aus den Themen Netzausbau, veränderte Mobilitätskultur und neue Mobilitätsangebote für die BSAG. Der Ausbau einer Straßenbahnanbindung in die Überseestadt, die Erweiterung des Streckennetzes basierend auf dem Verkehrsentwicklungsplan Bremen (VEP) sowie die Umsetzung der Linien 1 und 8 nach Huchting und in das Umland bieten Chancen für ein weiteres Wachstum. Damit kann der ÖPNV zur Erreichung der verkehrs- und stadtentwicklungspolitischen als auch ökologischen Zielsetzungen der Stadt sowie der Standortattraktivität beitragen. Der Senat hat am 15. November 2022 die »Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen« beschlossen. Im Rahmen der Klimaschutzstrategie wurden dringliche Handlungsschwerpunkte (sogenannte Fastlanes) festgelegt, die priorisiert und besonders intensiv vorangetrieben werden sollen. Dazu zählen unter anderem auch Maßnahmen zur »massiven Verbesserung CO2-armer Mobilitätsangebote«. Die massive Verbesserung des ÖPNV im Land Bremen soll insbesondere durch die Erhöhung der Attraktivität infolge eines deutlich besseren Angebots vorangetrieben und erreicht werden. In der Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans wurde ein Prioritätsnetz aus vorhandenen Straßenbahn- und Busstrecken konzipiert, das mit 85 % den weitaus größten Teil der Bremer Einwohner:innen erschließt und direkte Verbindungen mit der Innenstadt und dem Hauptbahnhof bzw. dem Zentrum und Bahnhof Vegesacks sowie weiteren wichtigen, stadtprägenden Zielen wie Hochschulen, Kliniken, Regionalbahnhöfen, Geschäfts- und Einkaufszentren und Gewerbestandorten möglichst mit nur einmaligem Umsteigen schafft. Für dieses Prioritätsnetz gelten gemeinsame Vorgaben an Angebot, Aufgabe, Lagebericht

RkJQdWJsaXNoZXIy NTYxMjE=