BSAG Geschäftsbericht 2022

Infolge der Corona-Pandemie sowie des Kriegsausbruchs in der Ukraine unterliegt der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 weiterhin einer außergewöhnlich hohen Unsicherheit. Abwehr- bzw. Eindämmungsmaßnahmen im Zuge der pandemischen Entwicklung sowie Lieferengpässe bei Energie und sonstigem Materialbedarf können zu betrieblichen Einschränkungen sowie zu weiteren erheblichen Einnahmeverlusten aufgrund eines starken Nachfragerückgangs führen. Risikobericht Risikomanagement Die Grundlage für den »Vertrag über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im straßengebundenen ÖPNV auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen (ÖDLA)« bildet die Verordnung (EG) 1370/2007. Die BSAG ist vertraglich verpflichtet, das ÖPNV-Angebot in Quantität und Qualität nach genauen vertraglichen Regelungen zu erbringen. Neben der Bewertung von potenziellen beihilferechtlichen Risiken, die sich aus der Weiterentwicklung und Anpassungen des öffentlichen Dienstleistungsvertrags ergeben könnten, analysiert und überwacht die BSAG auch stetig die vollständige Vertragserfüllung. Hierzu existiert zur Steuerung der Risiken ein Risikomanagementsystem, das unmittelbar aus den gesetzlichen Anforderungen abgeleitet ist. Bestandsgefährdende Risiken werden frühzeitig erfasst und an den Vorstand berichtet, um im Bedarfsfall entsprechend schnell Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Das Risikomanagementsystem ist in einem Risikohandbuch beschrieben, in dem der Umgang mit Risiken definiert ist. Im Zuge der stetigen Weiterentwicklung der Corporate Governance wurden das Risikomanagementsystem sowie das Risikohandbuch analysiert und vollständig überarbeitet. Mit Beginn der sogenannten Corona-Pandemie wurde das Risikomanagement der Krisensituation angepasst und es erfolgt eine umfassende Risikoberichterstattung an die Anteilseigner aufseiten der Freien Hansestadt Bremen. Risiken Die Risikoposition der BSAG wird im Wesentlichen von den Vergaberisiken bestimmt. Nach der Unterzeichnung des neuen ÖDLA 2019 bis 2041 am 27. Juni 2018 durch die Gremien der FHB und des ZVBN hat sich dieses Risiko allerdings deutlich reduziert. Eine über das Berichtsjahr hinaus andauernde Veränderung der Risikopositionen stellt die Ausbreitung des sogenannten COVID-19-Virus dar. Hier besteht aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen eine hohe Unsicherheit für die Prognose möglicher negativer Folgen. Trotz Aufhebung der einschränkenden Maßnahmen im ÖPNV (zum Beispiel Maskenpflicht) können die langfristig nachwirkenden Folgen der Pandemie nicht abgeschätzt werden. Ein Risiko durch erneute, pandemiebedingte Einschränkungen und einhergehende Folgen kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine zusätzliche Veränderung der Risikopositionen ist auf den Kriegsausbruch in der Ukraine und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Auswirkungen zurückzuführen. Neben dem deutlichen Anstieg der Energie- und Baupreise sind negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit bei Energie, Rohstoffen oder Ersatzteilen nicht auszuschließen. Des Weiteren warnt das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik im Zuge der kriegerischen Auseinandersetzung vor möglichen Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen und Unternehmen der Daseinsvorsorge. Die skizzierten Risiken können zu Produktionseinschränkungen bzw. Produktionsausfällen führen. Risiken in Bezug auf die geplante Ergebnishöhe können sich aufgrund des angepassten Lieferplans Lagebericht

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