BSAG Geschäftsbericht 2022

Entwicklung 1. ALLGEMEINE ANGABEN Die Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft (BSAG) hat ihren Sitz in Bremen und ist dort beim Amtsgericht im Handelsregister unter HRB 4953 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung ergänzender Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bilanzierungsmethoden und Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr größtenteils unverändert. Abweichend zum Vorjahr erfolgte erstmals die Schätzung der Umsatzerlöse, da die Einnahmeverteilung der VBN GmbH noch nicht feststand. Dies wirkte sich entsprechend auch auf die Ansprüche für Ausgleichsleistungen für den ÖPNV-Rettungsschirm, das 9-Euro-Ticket, die Schwerbehindertenbeförderung und die Schülerverkehre aus. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Herstellungskosten umfassten Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten. Das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde nicht ausgeübt. Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer der Gleisanlagen beträgt in der Regel 25 Jahre, im Einzelfall wird entsprechend der voraussichtlichen Beanspruchung der Gleisanlagen die Abschreibungsdauer auf 20 Jahre reduziert bzw. auf 30 Jahre erhöht. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer der Straßenbahnen beträgt 25 bzw. 28 Jahre und der Busse im Linienverkehr zwölf Jahre. Bei den anderen Vermögensgegenständen wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Auf die Zugänge bei den abnutzbaren Anlagen wurde der zeitanteilige Abschreibungssatz verrechnet. Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis 800 EUR wurden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Erhaltene Investitionszuschüsse auf Sachanlagen werden erfasst, wenn ein entsprechender Zuwendungsbescheid vorliegt. Ab dem Geschäftsjahr 2019 werden sämtliche Investitionszuschüsse in den Sonderposten für Investitionszuschüsse eingestellt; deren Auflösung erfolgt unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegegenstände. Investitionszuschüsse für vor 2019 getätigte Investitionen wurden bis 2018 aktivisch von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte wurden zu gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Für Materialien mit langer Lagerdauer wurden angemessene Abschläge vorgenommen. Die unfertigen Leistungen wurden mit Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel wurden zu AnschaffungskosAnhang

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