BSAG Geschäftsbericht 2022

ten, die in der Regel den Nennwerten entsprechen, angesetzt. Ausfallrisiken für Forderungen wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für künftige Geschäftsjahre betreffen. Der Posten wird in der Rechnungsperiode aufgelöst, in der der Aufwand wirtschaftlich entstanden ist. Für die Pensionsrückstellungen sind die Pensionsverpflichtungen unter Berücksichtigung eines 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) sowie zukünftiger Renten- und Gehaltssteigerungen und anderer ermittelt worden. Bei der Bewertung wurden das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode), die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck, ein Zinssatz von 1,78 % (Vj. 1,87 %) gemäß RückAbzinsV, zukünftige Einkommenssteigerungen von jährlich 2,0 % (Vj. 2,0 %), zukünftige Rentenerhöhungen von jährlich 2,0 % (Vj. 2,0 %) sowie eine firmenspezifische Fluktuationsrate von 1,5 % (Vj. 1,5 %) angesetzt. Mit dem zum 31. Dezember 2022 gültigen 7-Jahres-Durchschnittszins gemäß RückAbzinsV von 1,44 % hätte sich ein Erfüllungsbetrag von 22.109 TEUR ergeben. Der Differenzbetrag beträgt somit 827 TEUR. Von der Vereinfachung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht und entsprechend ein durchschnittlicher Marktzinssatz gemäß RückAbzinsV mit einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt. Im Posten »Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen« sind auch Verpflichtungen enthalten, die aus einer rückgedeckten Direktzusage stammen. Da sich die Verpflichtungen aus diesen Altersversorgungszusagen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert des Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmen, wurden die Verpflichtungen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des Rückdeckungsversicherungsanspruchs (Aktivwert) in Höhe von 16.888 TEUR (Vj. 16.777 TEUR) bewertet und entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB damit saldiert. Der Bilanzausweis beträgt somit 0 EUR. Der Aktivwert ist dabei der Höhe nach identisch mit den fortgeführten Anschaffungskosten bzw. dem beizulegenden Zeitwert. Der verrechnete Erfüllungsbetrag beträgt 15.738 TEUR (Vj. 15.578 TEUR), der verrechnete Zinsaufwand beträgt 281 TEUR (Vj. 331 TEUR). Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Als Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck, zukünftige Einkommenssteigerungen von jährlich 2,0 % (Vj. 2,0 %) und ein Zinssatz von 0,60 % (Vj. 0,44 %) gemäß RückAbzinsV bei einer durchschnittlichen Laufzeit der Verträge von 3,1 Jahren (Vj. 3,5 Jahren). Bei der Bewertung der Verpflichtungen aus Jubiläumszusagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck und eine firmenspezifische Fluktuationsrate angesetzt. Da gemäß Tarifeinigung vom 4. Juni 2014 die Jubiläumsleistungen nur noch jährlich zugesagt werden und somit die Laufzeit der Verpflichtungen unter einem Jahr liegt, ist kein Rechnungszins anzusetzen. Bei der Bemessung der übrigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden Kostensteigerungen von durchschnittlich 2 % pro Jahr unterstellt und entsprechend der Restlaufzeit mit den Zinssätzen gemäß der RückAbzinsV abgezinst. Anhang 29

RkJQdWJsaXNoZXIy NTYxMjE=