BSAG Geschäftsbericht 2022

Entwicklung Die Verbindlichkeiten wurden mit Erfüllungsbeträgen angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für künftige Geschäftsjahre darstellen. Der Posten wird aufgelöst, sobald der Ertrag wirtschaftlich entstanden ist. 3. ANGABEN ZU POSTEN DER BILANZ Aufgliederung und Bewegung des Anlagevermögens ergeben sich aus der »Entwicklung des Anlagevermögens«, die diesem Anhang als Anlage beigefügt ist. Die Gliederung der Sachanlagen wurde gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen erweitert. Bei den Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich um ein Darlehen an die Delbus GmbH & Co. KG, Delmenhorst. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen richteten sich im Wesentlichen wie im Vorjahr gegen die Gesellschafterin Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen (BVBG). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen innerhalb des Verkehrsverbundes. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 123.000 TEUR (Vj. 123.000 TEUR) enthalten. Sämtliche anderen Forderungen haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Im Posten »Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten« sind Treuhandkonten zur Umsetzung eines Demografie-Tarifvertrags in Höhe von 1.610 TEUR (Vj. 1.825 TEUR) enthalten. Das Grundkapital ist eingeteilt in 200.000 Stückaktien, die sämtlich auf den Inhaber lauten. Davon besaß die BVBG, aufgrund des am 30. August 2017 in der Hauptversammlung beschlossenen und am 3. November 2017 im Handelsregister eingetragenen Ausschlusses der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out), am Bilanzstichtag 200.000 Stück bzw. 100 %. Die gesetzliche Gewinnrücklage ist mit 1.023 TEUR vollständig dotiert. Die anderen Gewinnrücklagen beinhalten Werte aus den Übergangsvorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB in Höhe von 121 TEUR. Der Sonderposten für Investitionsförderungen beinhaltet im Wesentlichen die für Straßenbahnen, Elektrobusse und Infrastruktur verwendeten Fördermittel. Die ausgewiesenen Pensionsrückstellungen berücksichtigten neben dem versicherungsmathematischen Deckungskapital für die Verpflichtungen gegenüber den Anspruchsberechtigten, die nicht Mitglieder der Ruhegeldkasse der Bremer Straßenbahn (VVaG) sind, auch Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Anpassung gemäß § 16 BetrAVG gegenüber Mitgliedern der Ruhegeldkasse der Bremer Straßenbahn (VVaG). Anhang

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