Begleitbüchlein in der Ausbildung zum Heilpraktiker
Psychotherapie (HPP) & Psychologischer Berater (PB)
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(3.1) Wir hören immer wieder die Begriffe „kleiner“
und „großer“ Heilpraktiker. Was verbirgt sich
denn dahinter?
Der „kleine“ HP (es gibt ihn seit 1993) ist der
eingeschränkte bzw. sektorale Heilpraktiker auf den
Bereich der Psychotherapie - HPP (später kam auch
noch ein eingeschränkter Heilpraktiker auf den
Bereich der Physiotherapie dazu).
Der HPP ist also auf den Bereich der Psychotherapie
(psychische und Verhaltensstörungen) begrenzt. Er
darf keine körperlich begründeten Erkrankungen
behandeln. In seiner Tätigkeit darf er im Vergleich zu
den Ärzten und Psychotherapeuten nur bestimmte
psychische Störungen therapieren. Der HPP muss ein
umfangreiches
Basiswissen
im
Bereich
der
Psychotherapie,
Psychiatrie
und
Neurologie
aufweisen, um in der amtsärztlichen Überprüfung
vorzuweisen, dass er „keine Gefahr für die
Volksgesundheit“ ist.
Der „große“ HP übt laut Heilpraktikergesetz
(HeilprG) „eine berufs- und gewerbsmäßige Tätigkeit
zur Feststellung, Heilung und Linderung von
Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim
Menschen“ aus. Hierbei ist er im Vergleich zum HPP
nicht auf ein Gebiet eingeschränkt und darf bei
entsprechender Ausbildung auch auf dem Gebiet der
Psychotherapie tätig werden.