Begleitbüchlein Ausbildung Heipraktiker Psychotherapie - page 58

Begleitbüchlein in der Ausbildung zum Heilpraktiker
Psychotherapie (HPP) & Psychologischer Berater (PB)
58
5. Psychiatrische Notfälle
Die Heilpraktikerin muss psychiatrische Notfälle erkennen
und einordnen sowie entsprechend handeln können.
Kenntnisse der möglichen Notfälle
Suizidgefahr
Psychotische Erregungszustände
Fremd- und Eigengefährdung bei psychischen
Erkrankungen
6. Psychotherapeutische Verfahren
Die Heilpraktikerin muss Kenntnisse von den allgemein
angewandten psychotherapeutischen Verfahren haben,
auch dann, wenn sie beabsichtigt nur bestimmte
Therapieverfahren anzuwenden.
7. Gesetzeskunde
Der Heilpraktikerin muss die gesetzlichen Grundlagen, die
ihr Handeln erlauben, einschränken oder verbieten,
bekannt sein. Die Bestimmungen und deren praktische
Bedeutung des Psychisch-Kranken-Gesetzes
Schleswig-
Holstein
müssen bekannt sein.
(Anmerkung: in anderen Bundesländern entsprechend)
8. Erste Hilfe
Kenntnisse der Grundlagen und Maßnahmen bei der
Leistung einer „Ersten Hilfe“ in dem Umfang, wie sie
durch die Kurse für Führerscheinanwärter vermittelt
werden.
I...,48,49,50,51,52,53,54,55,56,57 59,60,61,62,63,64,65,66,67,68,...186
Powered by FlippingBook