Begleitbüchlein in der Ausbildung zum Heilpraktiker
Psychotherapie (HPP) & Psychologischer Berater (PB)
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Die Heilpraktikerin muss in der Lage sein einen
ausführlichen psychischen Befund zu erheben sowie die
erhobenen
anamnestischen
Daten
und
Befunde
diagnostisch
und
differentialdiagnostisch
zu werten.
2. Anamneseerhebung
Die Heilpraktikerin muss in der Lage sein, eine
vollständige
psychiatrische Anamnese zu erheben. Die
Anamnese gibt wichtige Hinweise auf ein vorliegendes
Krankheitsbild. Ohne anamnestische Daten besteht die
erhöhte Gefahr
von
Fehldiagnosen
und
somit
Fehlentscheidungen, die eine gesundheitliche Gefährdung
des Patienten bedeuten können.
3. Krankheitslehre
Die Heilpraktikerin muss in der Lage sein, will sie keinen
Schaden bei der Behandlung ihrer Patienten stiften,
psychische Erkrankungen, mit denen Menschen in ihre
Praxis kommen können, zu erkennen. Dazu gehört die
Kenntnis der möglichen Symptomatik einer Erkrankung.
Die Heilpraktikerin muss, will sie ihre Patienten richtig
beraten und vor einer Verschlimmerung oder dem
Auftreten einer psychischen Erkrankung bewahren, über
die Ursachen, den Verlauf, die Risiken und Komplikationen
der Krankheit Bescheid wissen.