Begleitbüchlein in der Ausbildung zum Heilpraktiker
Psychotherapie (HPP) & Psychologischer Berater (PB)
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(3.2) Was muss ich als HPP wissen?
Es heißt zwar „kleiner HP“ (weil der HPP nur auf
einem Teilgebiet der Naturheilkunde tätig ist).
Bei der Prüfung zum/ zur „
Heilpraktiker/In -
beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie"
werden
jedoch
folgende
Sachgebiete
bzw.
Kenntnisse abgefragt und vorausgesetzt:
–
Berufs-
und
Gesetzeskunde
einschließlich
rechtliche Grenzen der Ausübung der Heilkunde
beschränkt
auf
Psychotherapie
ohne
Approbation als Psychotherapeut(in)
–
Grenzen und Gefahren diagnostischer und
therapeutischer Methoden bei der Ausübung
einer Tätigkeit als Heilpraktiker(in) beschränkt
auf Psychotherapie
–
Kenntnisse über die Abgrenzung psychischer von
somatischen Störungen, insbesondere von
Volkskrankheiten,
Stoffwechselerkrankungen,
Systemerkrankungen
und
degenerativen
Erkrankungen
–
Erkennung
akuter
Notfälle
und
lebensbedrohliche Zustände
–
Kenntnisse
von
Symptomen
und
Erscheinungsbildern
derartiger
psychischer
Störungen, die Gefahren für Patienten(innen)
und dritte Personen darstellen, so dass deren
Behandlung
ausschließlich
durch
Psychotherapeuten(innen)
mit
Approbation
angezeigt ist