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KLEBFACHINGENIEUR (EAE)
NACH RICHTLINIEN DVS
®
/ EWF 3309 UND EWF 517
Qualifizierungsziele
Die Weiterbildung zum DVS
®
/EWF-Klebfachingenieur
qualifiziert Mitarbeiter, alle klebtechnischen Belange von der
Produktentwicklung über die Fertigung bis zur Reparatur zu
betreuen. Sie müssen hinsichtlich des fachgerechten Einsatzes
der Klebtechnik interdisziplinär denken, entscheiden und handeln
sowie Anforderungen aus dem gesamten Produktlebenszyklus
erkennen und berücksichtigen. Die erfolgreich abgelegte Prüfung
dient als Befähigungsnachweis und qualifiziert dazu, in einem
Unternehmen die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen
Klebaufsichtsperson (nach DIN 6701-2 bzw. Richtlinien DVS
®
3310
und 3311) zu übernehmen.
Weiterbildungsdauer und Prüfung
Die Weiterbildungsdauer einschließlich Prüfung beträgt insgesamt
332 Stunden und gliedert sich in acht einwöchige Lehrgänge
mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten auf. Die
Lehrgangswochen verteilen sich über einen Zeitraum von elf
Monaten. Die ersten sieben Lehrgangswochen schließen mit einer
schriftlichen Prüfung ab. Der Gesamtlehrgang muss innerhalb
eines Zeitraums von maximal drei Jahren abgeschlossen werden
und endet mit einer mündlichen Abschlussprüfung.
Zielgruppe und Teilnahmevoraussetzungen
Angesprochen werden Ingenieure und Naturwissenschaftler
aller Fachrichtungen und Branchen, die die Klebtechnik bereits
einsetzen oder in Zukunft einsetzen wollen. Die Weiterbildung
zum DVS
®
/EWF-Klebfachingenieur erfüllt die Forderungen der
DIN EN ISO 9001 nach besonders qualifiziertem Personal für die
verantwortliche Betreuung von Prozessen, deren Ergebnis nicht
vollständig verifiziert werden kann und die deshalb auch als
»spezielle Prozesse« bezeichnet werden.
Als Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang gilt die bestan-
dene Abschlussprüfung (Bachelor und höher) an einer Universität,
Technischen Hochschule oder Fachhochschule in einer Ingenieur-
oder Naturwissenschaft. Interessenten, die diese Voraussetzungen
nicht erfüllen, können als Gasthörer am Lehrgang teilnehmen
und können die Prüfung in Anlehnung an DVS / EWF ablegen.
Bei erfolgreichem Bestehen wird eine Teilnahmebestätigung
ausgestellt, die als gleichwertige Qualifizierung für die Aufgaben
und Befugnisse der verantwortlichen Klebaufsichtsperson (nach
DIN 6701-2 bzw. Richtlinien DVS
®
3310 und 3311) anerkannt wird.
Die Teilnehmer müssen die Unterrichtssprache so weit beherr-
schen, dass sie Fachliteratur in Wort und Schrift wiedergeben so-
wie die Prüfungen – schriftlich und mündlich – ablegen können.
E A E
Lehrgänge im Weiterbildungszentrum Klebtechnik 2016