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KLEBFACHINGENIEUR (EAE)

NACH RICHTLINIEN DVS

®

 / EWF 3309 UND EWF 517

Qualifizierungsziele

Die Weiterbildung zum DVS

® 

/EWF-Klebfachingenieur

qualifiziert Mitarbeiter, alle klebtechnischen Belange von der

Produktentwicklung über die Fertigung bis zur Reparatur zu

betreuen. Sie müssen hinsichtlich des fachgerechten Einsatzes

der Klebtechnik interdisziplinär denken, entscheiden und handeln

sowie Anforderungen aus dem gesamten Produktlebenszyklus

erkennen und berücksichtigen. Die erfolgreich abgelegte Prüfung

dient als Befähigungsnachweis und qualifiziert dazu, in einem

Unternehmen die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen

Klebaufsichtsperson (nach DIN 6701-2 bzw. Richtlinien DVS

®

3310

und 3311) zu übernehmen.

Weiterbildungsdauer und Prüfung

Die Weiterbildungsdauer einschließlich Prüfung beträgt insgesamt

332 Stunden und gliedert sich in acht einwöchige Lehrgänge

mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten auf. Die

Lehrgangswochen verteilen sich über einen Zeitraum von elf

Monaten. Die ersten sieben Lehrgangswochen schließen mit einer

schriftlichen Prüfung ab. Der Gesamtlehrgang muss innerhalb

eines Zeitraums von maximal drei Jahren abgeschlossen werden

und endet mit einer mündlichen Abschlussprüfung.

Zielgruppe und Teilnahmevoraussetzungen

Angesprochen werden Ingenieure und Naturwissenschaftler

aller Fachrichtungen und Branchen, die die Klebtechnik bereits

einsetzen oder in Zukunft einsetzen wollen. Die Weiterbildung

zum DVS

® 

/EWF-Klebfachingenieur erfüllt die Forderungen der

DIN EN ISO 9001 nach besonders qualifiziertem Personal für die

verantwortliche Betreuung von Prozessen, deren Ergebnis nicht

vollständig verifiziert werden kann und die deshalb auch als

»spezielle Prozesse« bezeichnet werden.

Als Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang gilt die bestan-

dene Abschlussprüfung (Bachelor und höher) an einer Universität,

Technischen Hochschule oder Fachhochschule in einer Ingenieur-

oder Naturwissenschaft. Interessenten, die diese Voraussetzungen

nicht erfüllen, können als Gasthörer am Lehrgang teilnehmen

und können die Prüfung in Anlehnung an DVS / EWF ablegen.

Bei erfolgreichem Bestehen wird eine Teilnahmebestätigung

ausgestellt, die als gleichwertige Qualifizierung für die Aufgaben

und Befugnisse der verantwortlichen Klebaufsichtsperson (nach

DIN 6701-2 bzw. Richtlinien DVS

®

 3310 und 3311) anerkannt wird.

Die Teilnehmer müssen die Unterrichtssprache so weit beherr-

schen, dass sie Fachliteratur in Wort und Schrift wiedergeben so-

wie die Prüfungen – schriftlich und mündlich – ablegen können.

E A E

Lehrgänge im Weiterbildungszentrum Klebtechnik 2016