Begleitbüchlein in der Ausbildung zum Heilpraktiker
Psychotherapie (HPP) & Psychologischer Berater (PB)
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Um welche Krankheiten geht es in der Anlage zu dieser
Bestimmung?
„A. Krankheiten und Leiden beim Menschen
1)Nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl.
I S. 1045) meldepflichtige Krankheiten oder durch
meldepflichtige
Krankheitserreger
verursachte
Infektionen,
2)
bösartige Neubildungen,
3)
Suchtkrankheiten, ausgenommen Nikotinabhängigkeit,
4)
krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft, der
Entbindung und des Wochenbetts.
B. Krankheiten und Leiden beim Tier
5)
Nach
der
Verordnung
über
anzeigepflichtige
Tierseuchen und der Verordnung über meldepflichtige
Tierkrankheiten in ihrer jeweils geltenden Fassung
anzeige-
oder
meldepflichtige
Seuchen
oder
Krankheiten,
6)
bösartige Neubildungen,
7)
bakterielle Eutererkrankungen bei Kühen, Ziegen und
Schafen,
8)
Kolik bei Pferden und Rindern.“
Bitte beachten Sie dieses Werbeverbot besonders. Ein
Heilpraktiker darf z. B. nicht mit der Behandlung von
Krebserkrankungen werben. Sie dürfen diese zwar
behandeln, aber eine Werbung damit ist verboten. Auch
wenn Sie z.B. Auswirkungen einer Chemotherapie lindern
können: Damit werben dürfen Sie nicht.