Begleitbüchlein in der Ausbildung zum Heilpraktiker
Psychotherapie (HPP) & Psychologischer Berater (PB)
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Kapitel 9) Rechtliches
Auf vielfache Anfrage wird in diesem Kapitel auf die
Möglichkeiten &Grenzen der Werbung eingegangen.
(9.1) Rechtliches – ein Artikel von Jürgen Hönig, RA
Werbung in Heilberufen:
Was ist erlaubt, was nicht?
„Wer nicht wirbt, stirbt!“
Diesen Ausdruck kennen Sie
sicherlich…
Heutzutage ist es auch für Heilpraktiker unverzichtbar, durch
gezielte Werbung auf sich aufmerksam zu machen. Aber nicht
alles, was andere Branchen dürfen, dürfen Sie auch.
Generell sollten Sie als Heilpraktiker auf sachliche Werbung
setzen. Marktschreierische Werbung schreckt eher ab, als das
sie nutzt und ist auch von vielen Verbänden berufsrechtlich
untersagt. Unabhängig davon muss Ihre Werbung –
selbstverständlich – rechtlich zulässig sein.
Ihre
Werbung
muss
zunächst
das
allgemeine
Wettbewerbsrecht beachten. Besondere Bedeutung hat hier
das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG).
Für Sie als Heilpraktiker oder Angehöriger eines Heilberufes