Begleitbüchlein in der Ausbildung zum Heilpraktiker
Psychotherapie (HPP) & Psychologischer Berater (PB)
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9. mit Veröffentlichungen, deren Werbezweck missverständlich
oder nicht deutlich erkennbar ist,
10.mit Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-,
Anerkennungs-
oder
Empfehlungsschreiben,
oder
mit
Hinweisen
auf
solche
Äußerungen,
wenn
diese
in
missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise
erfolgen,
12.mit Werbemaßnahmen, die sich ausschließlich oder
überwiegend an Kinder unter 14 Jahren richten,
13.mit Preisausschreiben, Verlosungen oder anderen Verfahren,
deren Ergebnis vom Zufall abhängig ist, sofern diese
Maßnahmen oder Verfahren einer unzweckmäßigen oder
übermäßigen Verwendung von Arzneimitteln Vorschub leisten,
14.durch die Abgabe von Arzneimitteln, deren Muster oder
Proben oder durch Gutscheine dafür,
15.durch die nicht verlangte Abgabe von Mustern oder Proben
von anderen Mitteln oder Gegenständen oder durch Gutscheine
dafür.“
Soweit der Gesetzestext.
Außerhalb von „Fachkreisen“ meint hier alle Werbung, die Sie
normalerweise verbreiten (Homepage, Flyer, Visitenkarten).
Die angesprochene Liberalisierung wird bei dieser Vorschrift
besonders deutlich.