Begleitbüchlein in der Ausbildung zum Heilpraktiker
Psychotherapie (HPP) & Psychologischer Berater (PB)
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Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
Das Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber und der
Verbraucher. Es soll einen unverfälschten Wettbewerb
ermöglichen.
Unter dieses Gesetz fallen alle Werbemaßnahmen.
Unzulässige Werbung gemäß UWG ist unter anderem:
Übertreibungen, unwahre Aussagen,
Bezeichnungen wie „das Beste“, „das Einzigste“ oder
ähnliches
Wo und in welcher äußeren Form dürfen Sie werben?
Nach meinen bisherigen Erfahrungen ist für Gesundheitsberufe
erlaubt:
Werbung im Kino, Rundfunk, auf Verkehrsmitteln
Werbung auf einer Messe
Seit
Oktober
2012
erlaubt:
Wiedergabe
von
Krankengeschichten mit den vorstehend erläuterten
Einschränkungen
Seit Oktober 2012 auch erlaubt: Bilder, die Aufnahmen
während einer Behandlung zeigen
Praxisschild an der Tür und/oder Schaufensterwerbung
Autoreklame
Flyer und Zeitungswerbung
Tag der offenen Tür
Kostengünstige Werbematerialien zur Abgabe an den
Patienten
sind
erlaubt
(Haftnotizzettel
oder
Kugelschreiber)