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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) dient dazu, den Datenschutz in
Europa zu modernisieren und zu verein-
heitlichen. Die DSGVO enthält allerdings
zahlreiche Öffnungsklauseln, aufgrund
derer die Mitgliedsstaaten nationale Rege-
lungen treffen können. Ein entsprechen-
der Entwurf für das Bundesdatenschutz-
gesetz liegt bereits vor, ist aber noch in
der Schwebe. Ähnliches gilt für das für
Kommunen geltende Landesdatenschutz-
gesetz.
Nichtsdestotrotz müssen sich Kommunen
schon jetzt mit der Neuregelung vertraut
machen, denn ab dem 25. Mai 2018 tritt
das neue Gesetz unwiderruflich in Kraft.
Verstöße können ab diesem Zeitpunkt mit
Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro ge-
ahndet werden.
Gesetzeskonformes Datenmanagement
Eine zentrale Änderung betrifft die Doku-
mentationspflicht für Verfahren, mit denen
INFOS & NEWS
personenbezogene Daten erhoben wer-
den. Dazu gelten künftig strenge Auflagen
beim Prinzip der Datensparsamkeit. Torsten
Knöller erklärt kurzerhand: „Der eine zen-
trale Punkt ist ‚Privacy by Design’. Das
heißt: Jede Datenhaltungsapplikation, die
mit personenbezogenen Daten umgeht,
muss so konzipiert sein, dass sie den Da-
tenschutz sicherstellt. Zum anderen ist es
‚Privacy by Default’. Heißt: Im Rahmen der
technischen Voreinstellungen ist der Daten-
schutz zu gewährleisten“. Er steht als einer
von mehreren externen Datenschutzbeauf-
tragten bei der KDO für eine Vielzahl von
Kommunen zur Verfügung. „Wir beraten
und begleiten unsere Kunden, so dass sie
für die neue Gesetzeslage im nächsten Mai
gerüstet sind“, macht er seine Funktion
deutlich. Für die Kommunen ist es wichtig,
dass sie sich möglichst frühzeitig mit der
Thematik beschäftigen.
Kommunen bleibt nur noch ein Dreivierteljahr, um sich auf den verschärften europäischen Datenschutz vorzube-
reiten. Neuerungen im Bereich personenbezogene Angaben wie das
„
Recht auf Vergessenwerden“ wirken sich dann
massiv auf die Datenhaltung aus.
EU-Datenschutz-Grundverordnung
erfolgreich umsetzen
KDO stellt sich der Verantwortung
Für die KDO war die sichere Speicherung
und Verarbeitung von Verwaltungsdaten
schon immer eine zentrale Aufgabe. Mit ih-
rem Informationssicherheits-Management-
system (ISMS) und dem ISO-zertifizierten
Hochleistungsrechenzentrum ist der kom-
munale IT-Dienstleister diesbezüglich be-
reits gut aufgestellt. „Wir bieten unseren
Kunden größtmögliche Sicherheit – aber
wir ruhen uns nicht darauf aus. Denn IT
unterliegt einem schnellen Wandel. Deshalb
stellen wir unsere IT-Sicherheit und den
Datenschutz ständig auf den Prüfstand“, er-
klärt Dr. Rolf Beyer, Verbandsgeschäftsfüh-
rer der KDO, abschließend.